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Allgemeine Geschäftsbedingungen der maut1 GmbH


Stand September 2024

1. Grundsätzlicher Geltungsbereich und allgemeine Geschäftsbedingungen der maut1 

1.1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der maut1 GmbH (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem maut1 Kunden (Kunde) und der maut1 GmbH (maut1). Nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung gelten diese AGB bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. 

1.2. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partner von maut1

Für bestimmte Produkte der maut1 werden Leistungen von Dritten genutzt, um dem Kunden die Leistung anbieten zu können (Partner von maut1). 

In diesen Fällen gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des oder der Partner von maut1. Die Bedingungen können hier eingestehen werden können: www.maut1.de/hilfe-und-service/agb-der-partner/

maut1 informiert den Kunden unter den jeweiligen Produktregeln (Ziffern 8 bis 10) über die jeweiligen Partner und wird den Kunden über Änderungen entsprechend Ziffer 19 wie bei Änderungen der eigenen AGB informieren. 

2. Leistungen 

maut1 erbringt die vom Kunden im Kundenportal oder bei Bestellung über einen Dritten, die dort bestellten und von maut1 angenommenen Leistungen. 

maut1 ermöglicht dem Kunden unter anderem 

  • seine Mautzahlungspflichten bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken (dazu unter Ziffer 8) und 
  • die Pflicht zur Zahlung von Gebühren für die Nutzung von bestimmten Parkplätzen und Parkhäusern (dazu unter Ziffer 9) kontaktlos erbringen kann. 
maut1 stellt dem Kunden dafür bei Bedarf ein physisches Gerät (siehe Ziffer 11) zur Verfügung, mit der der Kunde sich beziehungsweise sein Fahrzeug legitimieren kann. 

Die Benutzung der Straßen, Parkplätze und -häuser und sonstigen Verkehrsflächen (im Folgenden „Mautstraßen“) wird dem Kunden von Dritten Leistungsanbietern (im Folgenden „Mauterhebern“) nach den von diesem festgelegten und außerhalb des Einflussbereichs von maut1 stehenden Regeln gewährt. 

Der Kunde zahlt die für die Benutzung der Mautstraßen von den Mauterhebern für die ihm zugeteilte Mautbox oder ein Fahrzeug mit dem von ihm eingegeben Kennzeichen berechneten Gebühren (im Folgenden „Mautgebühren“) (vgl. Ziffer 6.2). 

Der Kunde zahlt neben diesen Gebühren die vereinbarten Entgelte der maut1 nach der Preisliste der maut1. Die vom Kunden zuzahlenden Gebühren der Mauterheber und die eigenen Entgelte stellt maut1 dem Kunden periodisch in Rechnung. 

3. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags und Vertragslaufzeit 

3.1. Voraussetzung für einen Vertragsschluss 

Voraussetzung für einen Vertragsschluss zwischen maut1 und dem Kunden ist, dass der Kunde eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person mit Wohnsitz in einem während der Registrierung unter www.maut1.de aufgeführten Länder, die das 18. Lebensjahr vollendet hat oder eine juristische Person ist, die ihren Sitz in einem während der Registrierung unter www.maut1.de aufgeführten Länder hat (nachfolgend „Kunde“ genannt). Soweit ein Angebot einer Person angenommen wurde, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist maut1 binnen einer Frist von sieben Werktagen zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt. Der Kunde hat bei seiner Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Identität und den jeweils abgefragten Informationen zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist maut1 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. maut1 ist berechtigt den sich daraus ergebenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen. 

3.2. Bestellung und Annahme 

Die Bestellung des Kunden über die maut1 Webseite stellt ein Angebot an maut1 zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei maut1 aufgibt, schickt maut1 dem Kunden eine E-Mail mit den Bestelldetails. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei maut1 eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn maut1 das bestellte Produkt bzw. das bereitzustellende Mautprodukt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. 

3.3. Kaution 

maut1 ist berechtigt die Annahme des Vertrages von der Zahlung einer Kaution durch den Kunden abhängig zu machen. Die Kautionshöhe wird maut1 dem Kunden nach Prüfung der Bonität mitteilen. 

3.4. Dauerschuldverhältnisse 

Für Produkte, die dauerhaft genutzt werden können, insbesondere Mautdienstleistungen (Ziffer 8) und Parkdienstleistungen (Ziffer 9) gelten die nachfolgenden Regelungen. 

3.4.1. Vertragsdauer und Verlängerung 

Für Produkte, die dauerhaft genutzt werden können, insbesondere Mautdienstleistungen (Ziffer 8) und Parkdienstleistungen (Ziffer 9) wird das Vertragsverhältnis für die Dauer geschlossen, die bei Bestellung des Produktes ausgewählt wurde. Ist nichts ausgewählt oder sonst vereinbart, beträgt die Laufzeit ein Jahr. Die Laufzeit beginnt bei Produkten, die ein physisches Gerät voraussetzen (z.B. Mautboxen) drei Tage nach Absendung der Mautbox bei maut1 („feste Laufzeit“). Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der aktuellen Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang der Erklärung an. Der Kunden kann den Vertrag, der an ein physisches Gerät gebunden ist (z.B. Mautbox), auch durch Rücksendung des Gerätes kündigen. 

3.4.2. Kündigung 

3.5. Teilkündigung von einzelnen Dienstleistungen 

maut1 ist jederzeit berechtigt einzelne Dienste zu kündigen, wenn der Vertrag mit den Vorlieferanten von maut1 endet. maut1 wird die entsprechende Kündigung so früh wie möglich erklären, nachdem feststeht, dass der Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig durch einen anderen Lieferanten ersetzt werden kann. Ist das Festhalten am Vertrag für den Kunden nach der Teilkündigung durch maut1 nicht mehr zumutbar, steht ihm ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung erklären. 

3.6. Kündigung aus wichtigem Grund 

Eine Kündigung aus wichtigem Grund mit kürzerer oder ohne Kündigungsfrist ist unabhängig davon zulässig. Ein wichtiger Grund liegt für maut1 insbesondere vor, wenn der Kunden eine Mautbox missbräuchliche verwendet . sowie grobe Verstöße gegen die den Kunden gemäß dieser allgemeinen Vertragsbedingungen treffenden Verpflichtungen, die der Kunde zu vertreten hat, sein. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung durch den Kunden, ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist bzw. einer erfolglosen Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen entbehrlich. Ein physisches Gerät ist während des Bestehens des Vertragsverhältnisses bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist funktionsfähig.

Die maut1 ist berechtigt ein physisches Gerät oder eine andere Zugangsmöglichkeit zu den Dienstleistungen von maut1 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu sperren und, wenn der Kunde der Verpflichtung zur Rückgabe eines physischen Gerätes nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, dem Kunden die Kosten dafür belasten. 

Im Falle eines Pflichtverstoßes des Kunden kann maut1 vor oder an Stelle der Kündigung das physisches Gerät sperren. Dies gilt insbesondere bei wiederholten Rücklastschriften, erheblichem oder wiederholten mehr als nur unerheblichem Zahlungsverzug, sonstigen erheblichen Zahlungsschwierigkeiten (drohender Vermögensverfall), der Weigerung innerhalb angemessener Frist alternativ angebotene ausreichende Sicherheiten zu leisten oder bei Verschlechterung der Werthaltigkeit erbrachter Sicherheiten diese anderweitig zu erbringen. Dies gilt nicht, soweit hierdurch die Erfüllung von Forderungen nicht gefährdet ist. 

maut1 kann die Aufhebung einer Sperre von der Beseitigung der Pflichtverletzung und ihrer Folgen abhängig machen. 

3.7. Widerrufsrecht, Ausschluss des Widerrufs 

3.8. Widerrufsbelehrung 

Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Onlineformular) unter Angabe der Kundennummer und Bestellnummer widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird nochmals hierauf hingewiesen und der Kunde kann die Bestellung nur abschließen, wenn er diesen Bestimmungen explizit zustimmt. Der Widerruf kann per Brief oder Rücksendung der Mautbox an folgende Adresse gerichtet werden: 

maut1 GmbH
Eduard-Rüber-Straße 7
83022 Rosenheim
Deutschland

oder

online erfolgen unter:

www.maut1.de/hilfe-und-service/hilfe-kontakt/ 

3.9. Folgen des Widerrufs: 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Ist es dem Kunden nicht möglich die empfangene Leistung ganz oder teilweise zurückgewähren, verpflichtet er sich Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 21 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen. Im Falle einer Rücksendung werden die Versandkosten nicht zurückerstattet. Der Kunde trägt die Transportgefahr. 

3.10. Ausschluss des Widerrufsrechts 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für die Mautbox für Fahrzeuge über drei Meter Höhe und über 3,5 Tonnen Gewicht, welche speziell für den Kunden personalisiert werden muss. Hierbei handelt es sich um einen irreversiblen Prozess, so dass eine dieser Mautboxen nur für einen bestimmten Kunden verwendet werden kann. 

4. Vertragsfreiheit 

Weder maut1 noch die Partner sind aus diesem Vertragsverhältnis zum Abschluss von Einzelverträgen über die Erbringung von Leistungen oder Lieferungen mit dem Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst mit dem Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages. 

5. Lieferfristen 

Etwaige Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. 

6. Kommunikation zwischen dem Kunden und maut1 

Soweit der Kunde und maut1 nicht bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbaren wird die Kommunikation zwischen ihm und maut1 elektronisch abgewickelt. Das heißt, dass maut1 und der Kunde sämtliche Nachrichten wirksam auf elektronischem senden können. Dem Kunden steht es frei Erklärungen auch in anderer Form abzugeben, die etwaige Formvoraussetzungen für die jeweilige Erklärung erfüllt. Dies ist bei Kündigungen in der Regel mindestens der Fall, wenn sie in Schriftform erklärt werden. 

7. Pflicht des Kunden zur Datenaktualisierung 

Der Kunde ist verpflichtet, der maut1 alle zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Informationen und Daten vollständig und richtig mitzuteilen. Eine Änderung seiner Post-Adresse, E-Mail-Adresse, Kontaktinformationen und bei juristischen Personen ihrer Rechtsverhältnisse, sowie der für die Registrierung bei Partnern für einzelne bestellte Produkte erforderlichen Kundendaten, insbesondere relevante Fahrzeugmerkmal und KFZ-Kennzeichen, ist der maut1 vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt in der Regel über das Kundenportal. Ist die Änderung im Kundenportal nicht möglich, steht es dem Kunden frei, die geänderten Daten maut1 auch auf anderem Wege mitzuteilen. 

Der Kunde hat zudem seine E-Mail Adresse im Kundenportal stets aktuell zu halten, da über diese sämtliche Kommunikation mit maut1 abgewickelt wird. 

Der Kunde ersetzt maut1 Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer entsteht. 

8. Haftung des Kunden für die Forderungen von Mauterhebern 

8.1. Gebühren 

Der Kunde haftet für Gebühren, die von Mauterhebern gegenüber maut1 berechnet werden und die darauf beruhen, dass ein Fahrzeug mit der an den Kunden ausgegebenen Mautbox oder ein Fahrzeug mit dem vom Kunden eingegebene Kennzeichen eine kostenpflichtige Leistung verursacht. Dies gilt unabhängig davon, wer das Fahrzeug führt. 

Dies gilt unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung der Gebühren als Steuer, Entgelt, Gebühr oder Ähnlichem. 

Der Kunde kann die Höhe der Gebühren jeweils vor Nutzung der Mautstraße beim Mauterheber einsehen. Die dort ausgewiesenen Gebühren gelten im Verhältnis zwischen Kunden und maut1 als vereinbart, auch wenn der Kunde diese tatsächlich im Einzelfall nicht eingesehen hat. 

Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein physisches Gerät nach Ziffer 12 rechtzeitig sperrt oder in anderen Fällen der maut1 rechtzeitig mitteilt, dass das Fahrzeug oder ein für die Mauterhebung relevantes Merkmal (zum Beispiel das Kennzeichen) abhandengekommen ist. 

8.2. Schadensersatz und andere Forderungen 

Der Kunde kann die allgemeinen Vertragsbedingungen des Mauterhebers vor der Nutzung der Mautstraße beim Mauterheber einsehen. Im Verhältnis zwischen Kunde und maut1 gelten diese Regelungen als vereinbart, auch wenn der Kunde sie tatsächlich im Einzelfall nicht eingesehen hat. Für etwaige Verstöße gegen die allgemeinen Vertragsbedingungen und die sich aus diesen ergebende Forderungen der Mauterheber wird der Kunde maut1 freistellen, wenn der Mauterheber diese an maut1 berechnet. maut1 ist berechtigt die Forderungen zu begleichen. maut1 tritt etwaige Rückforderungsansprüche bereits hiermit, bedingt auf den Eintritt eines solchen Falles, an den Kunden ab, der diese Abtretung erfüllungshalber hiermit annimmt. maut1 wird den Kunden zur Geltendmachung seiner Forderung die notwendigen Informationen erteilen. 

9. Mautdienstleistungen 

9.1. Leistung 

Im Bereich Mautdienstleistungen ermöglich maut1 dem Kunden seine Mautzahlungspflichten gegenüber dem Mauterheber bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken kontaktlos zu erfüllen. 

9.2. Mautbox 

Der Kunde erhält von maut1 zur Nutzung der Leistung ein physisches Gerät (Mautbox) - (siehe Ziffer 11). Die Regelung der Ziffer 11 gelten ergänzend zu dieser Ziffer. Die Mautbox darf nur in den dafür bestimmten Mautsystemen genutzt werden. Die missbräuchliche oder unsachgemäße Benutzung eines Geräts, zum Beispiel das Öffnen desselben oder die Weitergabe an einen Dritten ist untersagt. Bei einem Defekt des Geräts hat der Kunde die Mautgebühren in einer anderen, geeigneten Form zu entrichten. 

9.3. Mautgebühren und Strafen der Mauterheber 

Der Kunde ist verpflichtet die Gebühren der Mauterheber nach Ziffer 8 zu zahlen. maut1 haftet gegenüber dem Kunden nicht für Strafen, die Mautbetreiber dem Kunden, mittelbar oder unmittelbar auferlegen, wenn er bei Defekt der Mautbox die Maut nicht auf andere Weise entrichtet, es sei denn, der Defekt war für ihn nicht erkennbar. 

9.4. Weitere Pflichten des Kunden 

Hinsichtlich der Benutzung der Mautprodukte erhält der Kunde zusammen mit dem Lieferschein eine Anleitung. Der Kunde verpflichtet sich, die in der Anleitung zum Mautprodukt niedergelegten Bestimmungen zu befolgen und das Produkt entsprechend zu nutzen. 

9.5. Defekt der Mautbox 

Bei einem Defekt der Mautbox oder einer vorübergehenden Funktionsstörung hat der Kunde die Gebühren des Mauterhebers in einer anderen, geeigneten Form zu entrichten. 

9.6. Abhandenkommen und Sperre der Mautbox 

Die Rechte und Pflichten bei einem Abhandenkommen oder sonstigen notwendigen Sperre der Mautbox sind in Ziffer 12 geregelt. 

9.7. Partner 

Die Partner von maut1 für Leistungen nach dieser Ziffer 8 entsprechend Ziffer 1.2 sind Telepass S.p.A. und Axxès SAS. 

10. Parkdienstleistungen 

10.1. Leistung 

Im Bereich Parkdienstleistungen ermöglich maut1 dem Kunden die Nutzung von bestimmten Parkplätzen und Parkhäusern seiner Partner. 

10.2. Doppelvertrag 

Einen Vertragsschluss Parkplatzdienstleistungen kann maut1 abweichend von der Regelung in Ziffer 3 auch dann ablehnen, wenn der Kunde nicht bereits einen Vertrag über die Nutzung von Parkplätzen dieses Partners abgeschlossen hat. Erfährt maut1 erst nach Vertragsschluss von dem bestehenden das anderen Vertrages kann maut1 den Vertrag zwischen dem Kunden und maut1 ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 

10.3. Sperre des Kennzeichens 

Der Kunde kann, um seine Zahlungspflicht nach Ziffer 8 zu vermeiden im Falle des Abhandenkommens von Kennzeichen oder Fahrzeug das Kennzeichen bei maut1 für diese Dienstleistung sperren. Die maut1 gibt die Sperre unverzüglich an den Mauterheber weiter. Die Umsetzung beim Mauterheber kann maut1 nicht beeinflussen. Im Verhältnis zwischen Kunde und maut1 gilt die Sperre spätestens mit Ablauf des zweiten Werktags nach der Meldung des Kunden. 

10.4. Partner 

Die Partner von maut1 für Leistungen nach dieser Ziffer 9 entsprechend Ziffer 1.2 ist Apcoa Deutschland GmbH. 

11. Physische Geräte 

11.1. Allgemeines 

Die Nutzung bestimmter Produkte setzt die Verwendung eines physischen Gerätes durch den Kunden voraus. maut1 stellt dem Kunden nach der Bestellung ein personalisiertes physikalisches Gerät zur Verfügung, mit der der Kunde sich beziehungsweise sein Fahrzeug legitimieren kann. Für diese Geräte gelten die Regelungen dieser Ziffer 11. 

Die physischen Geräte werden aus ökologischen Gründen wiederverwendet und können Gebrauchsspuren aufweisen, ohne dass die Funktion dadurch beeinträchtigt ist. 

11.2. Versand 

Der Versand eines physischen Gerätes erfolgt an die hierfür angegebene Empfangsanschrift des Kunden. 

11.3. Pflichten des Kunden 

Der Kunde hat das physische Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung zu benutzen und bei Nichtbenutzung sicher zu verwahren und pfleglich zu behandeln. 

 Der Kunde ist verpflichtet, die maut1 bei Fehlern des Gerätes unverzüglich zu informieren, damit diese eine Beseitigung des Fehlers veranlassen kann. 

Er hat es unverzüglich und auf seine eigenen Kosten an die maut1 zurückzusenden, sollte die Geltungsdauer abgelaufen, die Nutzung durch die maut1 untersagt worden oder das physische Gerät beschädigt sein. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Sollte das physische Gerät gestohlen, beschädigt oder zerstört werden, so hat der Kunde dies maut1 unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. 

Die missbräuchliche oder unsachgemäße Benutzung eines physischen Geräts, zum Beispiel das Öffnen desselben oder die Weitergabe an einen Dritten ist untersagt. Bei einem Defekt des physischen Geräts oder einer vorübergehenden Funktionsstörung hat der Kunde die Gebühren des Mauterhebers in einer anderen, geeigneten Form zu entrichten. Dem Kunden steht an physischen Geräten kein Zurückbehaltungsrecht zu. 

11.4. Eigentum 

Das physische Gerät bleibt Eigentum der maut1 bzw. des Partnes von maut1 oder der Mauterheber. 

11.5. Abhandenkommen und Fehlfunktion 

Der Kunde ist verpflichtet, die Beschädigung, den Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des physischen Gerätes unverzüglich der maut1 anzuzeigen. 

Die Anzeige hat per E-Mail an folgende Adresse zu erfolgen: [email protected] 

Die maut1 gibt die Sperre unverzüglich an den Mauterheber weiter. Die Umsetzung beim Mauterheber kann maut1 nicht beeinflussen. Im Verhältnis zwischen Kunde und maut1 gilt die Sperre spätestens mit Ablauf des zweiten Werktags nach der Meldung des Kunden. 

Im Falle eines unverschuldeten Defekts erhält der Kunde ein aktuelles Produkt im Austausch für das defekte physische Gerät. Der Kunde hat nach Erhalt des Austauschgeräts das defekte Gerät unverzüglich an die maut1 auf eigene Kosten zurückzugeben. Im Falle des Diebstahls oder Abhandenkommens der Mautbox bleibt deren Verwendungsfähigkeit bis zur Sperrung weiterhin möglich. Der Kunde hat der maut1 den Diebstahl/das Abhandenkommen unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss die Nummer der Mautbox und das Kfz-Kennzeichen sowie Zeit und Ort des Diebstahls/Abhandenkommens enthalten. Für die weitere Benutzung der Mautbox bis zur Wirksamkeit der Sperre hat der Kunde einzustehen. Ferner haftet der Kunde für jeglichen weiteren Schaden, der durch missbräuchliche Verwendung des Produkts bis zur Aktivierung des Sperrantrags verursacht wird. 

Der Kunde hat der maut1 die beschädigte Mautbox gemäß der Preisliste bzw. die der maut1 anfallende Sperrgebühr zu erstatten. 

12. Fälligkeit und Zahlungsverzug des Kunden 

Mit Vertragsschluss entsteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Falls maut1 und der Kunde kein anderes Zahlungsziel vereinbart haben, sind alle Ansprüche grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. 

Bei Zahlungsverzug, dem Nichteinlösen von Lastschriften, Scheck- oder Wechselprotesten wird die Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig und ist für die Dauer des Verzuges mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. maut1 ist im Einzelfall jederzeit auf Anfrage berechtigt, vom Kunden angemessene finanzielle Sicherheiten zu verlangen. 

13. Leistungsbeziehungen mit Dritten 

Lieferungen und Leistungen an den Kunden erfolgen grundsätzlich im Namen und auf Rechnung von maut1, welche die entsprechende Lieferung oder Leistung zuvor von seinem entsprechenden Servicepartner erwirbt (Streckengeschäft). Jedes Mal, wenn der Kunde die maut1 Mautbox auf einem mautpflichtigen Streckenabschnitt benutzt, erwirbt maut1 das Recht zur Benutzung des Streckenabschnittes von dem jeweiligen Mautbetreiber und veräußert es direkt an den Kunden weiter. Sollte in Ausnahmefällen ein vorheriger Erwerb der jeweiligen Lieferung oder Leistung durch maut1 von dem jeweiligen Servicepartner aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, so vermittelt maut1 die Leistung des Servicepartners dem Kunden. In diesem Fall erbringt maut1 die Gegenleistung gegenüber dem Servicepartner im Auftrag des Kunden und erwirbt den Aufwendungs- und Ersatzanspruch hieraus gegenüber dem Kunden. Letzteres gilt insbesondere für die Begleichung von staatlich erhobenen Mautgebühren, welche aufgrund ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Natur nicht käuflich erwerblich sind. In diesen Fällen beauftragt der Kunde maut1 in seinem Namen und für seine Rechnung die von ihm geschuldeten Mautgebühren an den entsprechenden Mautbetreiber abzuführen. Aus diesem Auftrag erwirbt maut1 einen Aufwendungs- und Erstattungsanspruch gegen den Kunden, welchen sie bei dem jeweiligen Kunden im eigenen Namen einzieht. Der Kunde ist verpflichtet, maut1 die entsprechenden Forderungsbeträge zuzüglich der in der Preisliste genannten Entgelte zu erstatten. 

maut1 ist berechtigt, für den Kunden gegenüber dem Servicepartner die Registrierung und Verwaltung (z.B. Änderung der Fahrzeug- und Kundendaten) vorzunehmen und hierzu Rechtsgeschäfte abzuschließen, wenn sie dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen oder dem Interesse des Kunden entsprechen. Insbesondere ist maut1 berechtigt bei der Einfahrt des Kunden in eine Mautstraße für den Kunden eine Willenserklärung zur Akzeptanz der allgemeinen Vertragsbedingungen und zur Zahlungspflicht abzugeben. 

14. Rechnungen 

14.1. elektronische Rechnungsstellung 

Eine Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail an die in seinem Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse zugesandt. 

14.2. Rechnungsprüfung und Beanstandung 

Der Kunde hat die maut1-Rechnungen unverzüglich zu prüfen und spätestens innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe aller in der Rechnung beanstandeten Daten und der vollständigen Begründung etwaige Beanstandungen in Textform (z.B. per E-Mail an [email protected]) anzuzeigen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als vom Kunden gebilligt, es sei denn, die Rechnungsprüfung ist nachweisbar ohne Verschulden des Kunden unmöglich gewesen. 

15. Zahlungen und Forderungen 

 15.1. Zahlungsmittel 

Der Kunde wählt eine gültige Zahlungsmethode auf der maut1 Webseite, über welche sämtliche Forderungen abrechnet werden. Die von maut1 akzeptierten Zahlungsmethoden sind hier aufgelistet: www.maut1.de/versand-und-zahlung/. Die dort wiedergegebenen Informationen sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde hat Zahlungen für maut1 kostenfrei zu erbringen. Alle im Zahlungsverkehr anfallenden Bankgebühren hat der Kunde zu tragen. Schecks werden nicht akzeptiert. 

15.2. Chargebacks und Rückbelastungen 

Bankgebühren, die durch unberechtigte Lastschrift-Proteste, Rücklastschriften, Kreditkarten-Chargebacks oder sonstige Zahlungshinderungen anfallen, hat der Kunde der maut1 zu erstatten. Um Mehrkosten zu vermeiden, empfiehlt maut1 dem Kunden sich bei Reklamationen vorab per E-Mail mit dem Kundenservice in Verbindung zu setzen, der er unter [email protected] per E-Mail erreicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das von ihm angegebene Zahlungsmittel bis mindestens drei Monate nach Rücksendung der Mautbox aktiv ist und Zahlungen von diesem abgebucht werden bzw. beglichen werden können. 

15.3. Verzug und Inkasso 

Sollte eine Abrechnung über das gewählte Zahlungsmittel nicht möglich sein, wird der Kunde hierüber per E-Mail informiert. 

Der Vorgang geht automatisch in den Mahnprozess über, sollte der Kunde der Aufforderung zur Überprüfung bzw. Aktualisierung der Zahlungsdaten in seinem Kundenportal nicht nachkommen. Im Mahnprozess werden alle offenen Transaktionen des Kunden sofort fällig gestellt. 

Sollten sämtliche Versuche der maut1, den Kunden zur Zahlung aufzufordern, erfolglos bleiben und eine Rückmeldung des Kunden zur Klärung ausbleiben, so behält sich die maut1 GmbH das Recht auf Übergabe der Forderung an ein externes Inkassobüro vor. 

Die maut1 GmbH arbeitet im Bereich der Forderungsbeitreibung mit Partnern zusammen, insbesondere der Creditreform Rosenheim, Ganzmüller & Groher KG, welche die Forderung gegenüber dem Kunden weiter durchsetzen. Nach einer Übergabe an die Creditreform muss die Zahlung inklusive der hierfür entstandenen Kosten vom Kunden an Creditreform beglichen werden. 

Die Übergabe an ein Inkassobüro kann negative Auswirkungen auf die Bonität des Kunden haben. 

15.4. Aufrechnung 

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von maut1 anerkannt sind. 

16. Haftung und Gewährleistung 

16.1. Gewährleistung 

Hinsichtlich der von maut1 direkt bezogenen Waren und Dienstleistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Eine Sachmangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen ist. Dies gilt entsprechend für Verschleißteile. 

Für Mängel an der bestellten Ware gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Eine etwaige Herstellergarantie lässt die Mängelansprüche unberührt. 

Reklamationen wegen der Qualität und/oder Quantität der Waren/Dienstleistungen müssen der maut1 per E-Mail spätestens 3 Tage nach Zugang beim Kunden angezeigt werden. 

16.2. Haftung von maut1 

maut1 schuldet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schädigungen der Gesundheit oder des Lebens sowie die mindestens einfach fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen durch maut1 oder ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen bleiben jedoch zu beachten. 

maut1 haftet außer in Fällen des Satzes ein nicht für Mangelfolgeschäden. Hierunter fällt insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. 

16.3. Haftung von maut1 für Dritte 

maut1 haftet nicht für das Verhalten oder Unterlassen von den Leistungserbringern, die dem Kunden die Benutzung der Straßen, Parkplätze und -häuser und sonstigen Verkehrsflächen ermöglichen. 

17. Daten und Datenverarbeitung 

maut1 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, um den vorliegenden Vertrag erfüllen zu können oder im Vorfeld des Vertragsschlusses die Anfrage des Kunden bearbeiten zu können. Dies umfasst, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit, auch die Übermittlung von Daten an Dritte (z.B. Servicepartner), die für maut1 im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen eingebunden sind. Die Speicherung der Daten erfolgt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, soweit Verjährungsfristen hinsichtlich etwaiger Ansprüche und/oder Aufbewahrungsfristen eine weitergehende Speicherung erfordern. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter  www.maut1.de/datenschutz/  

18. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

18.1. Änderungsangebot 

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. 

18.2. Annahme durch den Kunden 

Die von maut1 angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt oder die nachfolgende Zustimmungsfiktion eintritt und der Kunde nicht sonst wirksam widerspricht. 

18.3. Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion 

Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot von maut1 erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit der Rechtslage herzustellen oder
b) das Änderungsangebot von maut1 erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder 

  • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder 
  • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf

c) das Änderungsangebot von maut1 erfolgt, um die Änderungen der bereits einbezogenen Bedingungen von Partnern (gemäß Ziffer 1.2) der maut1 wirksam einzubeziehen. 

und der Kunde das Änderungsangebot von maut1 nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. maut1 wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. 

18.4. Ausschluss der Zustimmungsfiktion 

Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung 

  • bei Änderungen dieser Ziffer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder 
  • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages betreffen, oder 
  • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder 
  • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von maut1 verschieben würden. 

In diesen Fällen wird maut1 die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen. 

18.5. Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion 

Macht maut1 von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. 

Auf dieses Kündigungsrecht wird maut1 den Kunden in dem Änderungsangebot besonders hinweisen. 

18.6. Kündigungsrecht der maut1 

Widerspricht ein Kunde dem Änderungsangebot oder gibt er eine notwendige Zustimmung nicht ab, ist maut1 berechtigt den Vertrag zwischen dem Kunden und maut1 mit einer Frist von 14 Tagen ganz oder teilweise zu kündigen. 

19. Schlussbestimmungen 

19.1. Salvatorische Klausel 

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht seine Wirksamkeit im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. 

19.2. Schriftform 

Die Verträge zwischen dem Kunden und maut1 unterliegen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden schließen die Vertragsparteien grundsätzlich nicht. Änderungen aus dem Vertrag, einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für Erklärungen aus diesem Vertrag, auch wenn dies bei der jeweiligen Regelung nicht explizit erklärt ist. 

19.3. Gerichtsstand 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag oder dessen Wirksamkeit ist Rosenheim. Die klagende Vertragspartei ist jedoch berechtigt, die andere Vertragspartei an dem für deren Sitz zuständigen Gerichtsstand zu verklagen, wenn nicht bereits Rechtshängigkeit, am anderen Stand eingetreten ist. 

19.4. Anwendbares Recht 

Anwendbares Recht ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.


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